20.08.2015, 14:36 Uhr | Michael Stübgen MdB, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Michael Stübgen MdB, zur gestrigen Abstimmung im Bundestag für ein Griechenland-Hilfspaket.

Stellungnahme des Vorsitzenden der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Stübgen: 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

 
am gestrigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit für ein 3. Hilfsprogramm für Griechenland gestimmt. 431 Abgeordnete votierten dafür, 113 dagegen und 18 enthielten sich der Stimme. Aus der Unionsfraktion gab es insgesamt 63 Nein-Stimmen, davon 3 aus der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Das aktuelle Programm taxiert den griechischen Finanzbedarf auf 86 Mrd. Euro für den Zeitraum August 2015 – August 2018: 54 Mrd. Euro für Schuldentilgung und Zinszahlungen, 7 Mrd. für Zahlungsrückstände, 8 Mrd. Euro als Kassenreserve und 25 Mrd. für die Bankenrekapitalisierung. Reduziert werden soll das Volumen durch Privatisierungserlöse in Höhe von 6 Mrd. Euro und Primärüberschüsse in Höhe von 2 Mrd. Euro.


Im letzten Mitgliederbrief hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich der Aufnahme von Verhandlungen für ein 3. Hilfspaket nur mit großen Bedenken zugestimmt habe, da ich mir nicht wirklich vorstellen konnte, dass auf griechischer Seite tatsächlich ein Reformwille vorhanden ist. Im Ergebnis der nunmehr vereinbarten Maßnahmen kann Griechenland der dringend notwendige Reformwille jedoch nicht abgesprochen werden, insbesondere nachdem das griechische Parlament die im dritten Programm vorgesehen Vorab-Maßnahmen in seiner Sitzung vom 13./14. August 2015 verabschiedet hat.


Die jetzigen Vereinbarungen enthalten umfassende Reformen der Haushaltspolitik, der Steuerpolitik, in der Steuerverwaltung, des öffentlichen Finanz- und Beschaffungswesens, in der Nachhaltigkeit der Sozialfürsorge, insbesondere in der Gesundheitsvorsorge und in den sozialen Sicherungssystemen.


Zu den Reformmaßnahmen zählen:

·     eine grundlegende Modernisierung der Regulierung von Arbeits- und Produktmärkten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigeren Wachstums,

·     Liberalisierung der starken Regulierung der Sektoren Energie, Transport und Wasser, bspw. Vermeidung marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen, Maßnahmen gegen die Korruption in der Verwaltung,

·     Umbau des Renten- und Gesundheitswesens zu einem langfristig tragfähigen System; hierzu gehören Maßnahmen zur schrittweisen Rückführung von Frühverrentungsmöglichkeiten und Ausnahmen zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren,

·     Maßnahmen zur Einführung einer sozialen Grundsicherung,

·     Schaffung eines unter Aufsicht der Institutionen stehenden Privatisierungsfonds bis Ende 2015; erste Schritte zur Privatisierung der Häfen von Piräus und Thessaloniki und für den Verkauf von Regionalflughäfen wurden eingeleitet. Dabei wurden gegenüber dem MoU Fortschritte erzielt, weil der Fonds nun bis Jahresende seine Arbeit aufnehmen und mit Beteiligungen aus der Bankenrekapitalisierung befüllt werden soll,

·     Wiederherstellung von Liquidität und Kapitalausstattung griechischer Banken sowie Gläubigerbeteiligung, Abwicklung notleidender Kredite, Verbesserungen des Privat-und Unternehmens-Insolvenzrechts sowie Stärkung der Unabhängigkeit des Finanzstabilisierungsfonds HFSF und der Banken von Einflussnahmen der Politik, Fortsetzung von Reformen im öffentlichen Finanz- und Beschaffungswesen; Verbes­serungen beim Abruf von Mitteln aus EU-Strukturfonds sind bereits umgesetzt,

·       Modernisierungen des Steuerrechts und der Steuererhebung; verabschiedet wurden bereits Maßnahmen zur Abschaffung von Mehrwertsteuervorteilen auf den grie­chischen Inseln bis 2016 und übermäßiger Pfändungsfreigrenzen sowie die Verschärfung von Teilzahlungsmöglichkeiten von Steuerschulden oder Sozialabgaben, und

·       eine umfassende Überprüfung der Sozialfürsorge mit Unterstützung der Weltbank bis zum Jahresende 2015, um deren Effizienz zu erhöhen und um eine fiskalische Reform­dividende im Umfang von 1/2 Prozent des BIP zu erzielen.


Natürlich sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht sämtliche Reformmaßnahmen auch umgesetzt. Natürlich müssen wir damit rechnen, dass es in Griechenland zu Neuwahlen kommt, wenn das griechische Parlament seinem Ministerpräsidenten Tsipras nicht das Vertrauen ausspricht.


Deshalb ist es besonders wichtig hervorzuheben, dass das jetzige Programm regelmäßige Programmüberprüfungen vorsieht, die erste bereits im Oktober, und die Hilfskredite nur in Tranchen und abhängig von diesen Überprü­fungen ausgezahlt werden sollen. Damit haben wir jederzeit die Kontrolle und die Entscheidung darüber, ob weitere Tranchen des Programms freigegeben werden.


Diese engmaschige Verknüpfung ist insbesondere auf das hartnäckige Verhandeln unseres Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble zurückzuführen, der sich mit seinen Forderungen klar durchgesetzt hat.


Die erste Tranche, die wir gestern freigegeben haben, hat ein Volumen von 26 Mrd. Euro. Darin enthalten sind zunächst 10 Mrd. Euro zur Bankenrekapitalisierung, die auf ein Sonderkonto eingezahlt werden, sowie 16 Mrd. Euro, die zur Rück­zahlung der Brückenfinanzierung dienen sowie für dringendste Verpflichtungen vorgesehen sind.


Eine zweite Tranche für Zwecke der Bankenrekapitalisierung und -abwicklung soll nach einem von der europäischen Bankenaufsicht durchgeführten Stresstest und einer Überprüfung der Qualität der Vermögenswerte im November ausgezahlt werden und bis zu 15 Mrd. Euro umfassen. Die Auszahlungen der weiteren Tranchen hängen von der erfolgreichen Umsetzung von Reformen ab.


Die griechische Regierung hat einen weiten Weg zurückgelegt. Ausgehend von einer Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit mit den Institutionen hat sie zwischenzeitlich eingelenkt und sehr konstruktiv an den Gesprächen mit den Institutionen teilgenommen und sich zum Grund­prinzip der Konditionalität bekannt - also zur Verknüpfung von Hilfen mit der Umsetzung entsprechender Reformmaßnahmen, die auf eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit abzielen. Der Erfolg eines dritten Programms hängt zuvorderst davon ab, ob sich die Verantwortlichen in Griechenland die vereinbarten Reformen nachhaltig zu Eigen machen und verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Dass der Ansatz von Hilfen und Reformen grundsätzlich auch in Griechenland funktionieren kann, hat die Entwicklung des Jahres 2014 gezeigt, als sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage in Griechenland deutlich aufgehellt hatte.




Liebe Freunde,


die zahlreichen Rückmeldungen auf meine bisherigen zwei Informationsbriefe zum Thema Griechenland haben gezeigt, dass Sie sich persönlich sehr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Viele von Ihnen lehnen weitere Hilfen für Griechenland ab. Die Ablehnung basiert im Wesentlichen darauf, dass es kein Vertrauen in die griechische Regierung gibt, dass die notwendigen Reformen wirklich umgesetzt werden. Ihre Haltung ist für mich sehr gut nachvollziehbar.


Dennoch und gerade weil wir in diesem Jahr 25 Jahre Deutsche Einheit feiern will ich gern daran erinnern, wie schwer der Transformationsprozess für uns Ostdeutsche war. Keiner hat zu Beginn der Wiedervereinigung geglaubt, welche persönlichen Veränderungen ja Schicksale sowie finanziellen Aufwendungen mit einem solchen Strukturprozess verbunden sind und wie lange dieser andauern wird. Der den Griechen bevorstehende Prozess ist ähnlich.


Wir haben heute eine solidarische Entscheidung getroffen, die Griechenland den Weg ebnet, den eigenen Staat grundlegend zu reformieren, Wirtschaftswachstum zu generieren und langfristig wieder auf eigene Füße zu stellen. Wir werden diesen Prozess weiter aktiv begleiten und bereits im Oktober zu prüfen haben, ob sich Griechenland an die getroffenen Vereinbarungen hält bzw. diese aktiv umsetzt. Wenn nicht, dann werden wir endgültig über die Frage eines Verbleibs Griechenlands in der Euro-Zone diskutieren müssen.


Die Verhandlungen und die Debatten im Deutschen Bundestag haben aber auch eins gezeigt: Die Union ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die von Anfang an auf das Prinzip der strengen Konditionalität gesetzt hat. Deshalb ist es maßgeblich der Union zu verdanken, dass wir heute ein Programm verabschiedet haben, das inhaltlich neue Maßstäbe setzt.


Für uns gilt eben nicht wie es bei den Grünen formuliert wird: „Griechenland muss im Euro bleiben, weil es zu Europa gehört.“


Für uns gilt: „Wir geben Griechenland die Chance im Euro zu bleiben, wenn es die dringend notwendigen Reformen tatsächlich umsetzt!


Mit freundlichen Grüßen


Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender
 

Michael Stübgen, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Stübgen, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion