20.01.2021, 10:02 Uhr

Überarbeitung der Brandenburger Wolfsverordnung geplant

Die zunehmende Zahl von Wölfen in Brandenburg ist zum einen ein Zeichen für erfolgreichen Naturschutz – führt gleichzeitig aber leider auch zu Konflikten, wenn Wölfe Weidetiere reißen oder sich immer dichter an Wohnsiedlungen trauen. Daher planen die Koalitionsfraktionen nun eine Überarbeitung der Brandenburger Wolfsverordnung.
Bis vor 20 Jahren galt der Wolf in Deutschland als ausgestorben. Im Jahr 2000 kam es dann zu ersten Sichtungen von Tieren in Sachsen. Schnell haben sich auch Rudel in Brandenburg angesiedelt und mittlerweile hat unser Bundesland den höchsten Wolfsbestand in ganz Deutschland. Bei der letzten Zählung im vergangenen Jahr wurden 47 Rudel in Brandenburg gezählt, dabei besteht ein Rudel in der Regel aus fünf bis zehn Tieren.

Seit 2010 hat Brandenburg eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Nebeneinander von Mensch, Nutztier und Wolf möglichst konfliktarm zu regeln. Da die Zahl der Wölfe auch in Zukunft steigen wird, soll die Brandenburgische Wolfsverordnung an das im Jahr 2019 überarbeitete Bundesnaturschutzgesetz angepasst und bei Wölfen mit problematischem oder aggressivem Verhalten konsequent angewendet werden.

Das bedeutet, dass der Abschuss von Wölfen, die gefährliches Verhalten zeigen, erleichtert werden soll. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen einen Antrag im Landtag eingebracht. Ausnahmen von bisherigen Schutzvorschriften für Wölfe seien erforderlich, um ernste wirtschaftlichen Schäden für Betriebe mit Weidetierhaltung abzuwenden, heißt es in dem Antrag. CDU-Fraktionschef Dr. Jan Redmann bei der Vorstellung des Antrages zu Änderungen in der Brandenburgischen Wolfsverordnung: „Wir wollen schießen, weil wir in Brandenburg den höchsten Wolfsbesatz haben, der zunehmend zu Schadensereignissen führt".

Die Abschüsse seien auch notwendig, um die Wölfe aus der Nähe der Menschen fernzuhalten, sagte Redmann. "Sie müssen ihre Scheu behalten vor menschlichen Siedlungen und Stallungen. Denn Wölfe merken, wenn sie nichts zu befürchten haben und werden immer dreister". Voraussetzung bleibt, dass Weidetiere durch Herdenschutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen geschützt werden. Und Fakt bleibt auch, dass der Wolf zu den streng geschützten Tierarten gehört.

Aktuell sind die Regelungen im Brandenburger Wolfsmanagement jedoch so eng gefasst, dass im Grunde keine Abschüsse nach Gefahrensituationen stattfinden können. "Bislang muss vor einem Abschuss gezielt der Wolf identifiziert werden, der für Risse bei Nutztieren verantwortlich ist, das ist meist kaum möglich", so Redmann. Mit der Neufassung der Vorschriften soll ermöglicht werden, dass auch andere Tiere aus dem Rudel, das für Angriffe und Schäden verantwortlich ist, geschossen werden dürfen. Mit dem Antrag wird sich der Landtag in der kommenden Woche befassen.