Sommerzeit ist Reisezeit Welche Regeln gelten für den Sommerurlaub
Die wohlverdienten Sommerferien sind da. Und für viele steht neben der Frage wohin geht es noch die Frage, welche Konsequenzen die Reise hat und welche Auflagen es gibt.
Die Verbesserung der pandemischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die zunehmenden Impfungen sowie der digitale Impfnachweis zum 1. Juli 2021 erleichtern Reisen. Daher werden auch die Reisewarnungen ab dem 1. Juli angepasst.
Wir wollen Ihnen einen kleinen Überblick über die bestehenden Regelungen und Hinweise geben.
Zunächst werden alle Länder in folgende vier Reiseempfelungen gruppiert:
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.
Für EU-Länder/Regionen, für Schengen-assozierte Länder/Regionen (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungenwird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Risikogebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
Worauf muss ich achten, wenn ich in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet Urlaub gemacht habe?
Anmeldepflicht bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
häusliche Quarantäne Grundsätzlich müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung - in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt zehn Tage. Bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie vierzehn Tage. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
Testpflicht Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind (Testnachweis) oder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen und einen dieser Nachweiseüber über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermitteln.
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